Die durch Investition erworbene türkische Staatsbürgerschaft ist kein endgültiger, unantastbarer Status. Das türkische Innenministerium gab im August 2026 bekannt, dass die Einbürgerungsentscheidungen von insgesamt 6.134 Personen aufgehoben oder zurückgenommen wurden. Betroffen sind 1.413 Investoren und ihre Familienangehörigen.
Rechtsgrundlage ist meist die „Rücknahme“ nach Art. 40 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901. Eine zurückgenommene Entscheidung wird ab dem ursprünglichen Einbürgerungsdatum unwirksam. Sie erfasst auch Ehegatten und Kinder. Dagegen kann innerhalb einer Klagefrist von 60 Tagen beim Staatsrat (Danıştay) geklagt werden.
Was ist 2026 geschehen? Die Aufhebungen in Zahlen
Nach der Erklärung des Innenministeriums vom 4. August 2026 haben die Maßnahmen zwei Ursachen. Zum einen geht es um Investitionen, die mit gefälschten oder unrichtigen Unterlagen getätigt wurden. Zum anderen um Prüfungen der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit nach der Einbürgerung. Die Prüfungen führten die Generaldirektion für Sicherheit, der Nachrichtendienst MİT, die Generaldirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, die Grundbuch- und Katasterdirektion (TKGM) und die Steuerprüfungsbehörde gemeinsam durch.
| Datum | Maßnahme | Investoren | Betroffene Personen (inkl. Familie) |
|---|---|---|---|
| 4. August 2026 | Aufhebung der Eignungsbescheinigung und der Einbürgerung wegen unrechtmäßiger Transaktionen | 1.150 | 5.391 |
| 4. August 2026 | Aufhebung nach Prüfung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit | 263 | 743 |
| Gesamt | 1.413 | 6.134 | |
| 21. September 2026 | Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zu Scheinverkäufen von Immobilien | — | 1.070 Personen ermittelt |
Als Unregelmäßigkeiten nennt das Ministerium gefälschte und unrichtige Wertgutachten, fiktive Immobilienverkäufe sowie versuchte Urkundenfälschungen vor der Antragstellung. Das Thema betrifft daher nicht nur Personen mit krimineller Absicht. Es betrifft auch gutgläubige Investoren, die über Makler, Bauträger oder Einbürgerungsberater gekauft haben.
Aufhebung oder Rücknahme? Zwei verschiedene Rechtswege
Das Gesetz Nr. 5901 kennt zwei getrennte Mechanismen, um eine Einbürgerungsentscheidung zu beseitigen. Welcher Weg gewählt wird, verändert die Rechtsfolgen erheblich. Bei der Einbürgerung durch Investition stützt sich die Verwaltung in der Praxis überwiegend auf Art. 40.
Die Aufhebung der Staatsbürgerschaft (Art. 31) bezeichnet die Beseitigung der Einbürgerung, weil die Person falsche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen hat. Die Rücknahme der Einbürgerungsentscheidung (Art. 40) greift, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Entscheidung ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen oder doppelt ergangen ist. Ein Verschulden oder Vorsatz ist dafür nicht erforderlich.
| Kriterium | Aufhebung (Gesetz 5901, Art. 31–33) | Rücknahme (Gesetz 5901, Art. 40; Verordnung, Art. 66) |
|---|---|---|
| Grund | Falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände | Gesetzliche Voraussetzungen lagen nie vor (z. B. aufgehobene Eignungsbescheinigung) |
| Verschulden der Person | Erforderlich | Nicht erforderlich; objektiver Mangel genügt |
| Wirkung | Ab dem Datum der Aufhebungsentscheidung (für die Zukunft) | Unwirksam ab dem ursprünglichen Einbürgerungsdatum (rückwirkend) |
| Ehegatte und Kinder | Gilt auch für die abgeleitet eingebürgerten Familienangehörigen (Art. 32) | In der Praxis ebenfalls betroffen, da die Grundlage des abgeleiteten Erwerbs entfällt |
| Vermögen | Sofern in der Entscheidung angeordnet, Liquidation innerhalb von 1 Jahr (Art. 33) | Keine besondere Liquidationsregel; es gelten die Vorschriften über den Immobilienerwerb durch Ausländer |
Maßgeblich für die Rücknahme ist nicht die Absicht des Investors, sondern ob die Investition die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt hat.
Welche Investitionen sind gefährdet?
Das Risiko hängt davon ab, ob die Immobilien-Investitionsbescheinigung (tapu uygunluk belgesi), auf der die Einbürgerung beruht, weiterhin gültig ist. Hebt die Grundbuchbehörde diese Bescheinigung auf, liegt der Grund für die Rücknahme der Staatsbürgerschaft faktisch vor. Art. 20 der Durchführungsverordnung zum Staatsangehörigkeitsgesetz stellt für die Einbürgerung über Immobilien zwei Bedingungen auf. Die Investition muss einen Mindestbetrag erreichen, der 2022 auf 400.000 US-Dollar angehoben wurde. Zudem muss ein dreijähriger Veräußerungssperrvermerk im Grundbuch eingetragen sein.
In der Praxis führen vor allem folgende Umstände zur Aufhebung der Eignungsbescheinigung:
- Unrichtige Devisenankaufsbescheinigungen: Der Kaufpreis wurde nicht tatsächlich als Devisen bei der Bank eingebracht, oder die Bescheinigung gehört zu einer anderen Transaktion.
- Überhöhte Wertgutachten: Das Gutachten weist einen hohen Wert aus, obwohl der tatsächliche Marktwert unter dem Schwellenwert liegt.
- Schein- oder Kreislaufgeschäfte: Ein Teil des Kaufpreises wird zurückerstattet, die Immobilie fällt später an den Verkäufer zurück, oder dieselbe Immobilie wird für mehrere Anträge genutzt.
- Abweichung zwischen erklärtem und tatsächlichem Preis: Der im Grundbuch erklärte Preis, die Bankunterlagen und das Wertgutachten stimmen nicht überein.
- Verstöße gegen den dreijährigen Sperrvermerk: Die Immobilie wird vor Fristablauf übertragen, oder es gibt Nebenabreden, die eine solche Übertragung vorsehen.
Antalya gehört zu den Provinzen, in denen Ausländer die meisten Wohnimmobilien erwerben. Investoren, die in der Region über Immobilien eingebürgert wurden, sollten ihre Unterlagen deshalb überprüfen lassen, insbesondere das Wertgutachten und die Zahlungsbelege.
Verlieren auch Familienangehörige die Staatsbürgerschaft?
Grundsätzlich ja. Nach Art. 32 des Gesetzes Nr. 5901 erstreckt sich die Aufhebung auch auf Ehegatten und Kinder, die die türkische Staatsbürgerschaft über die betroffene Person erworben haben. Dass 1.413 Investoren insgesamt 6.134 Betroffene gegenüberstehen, ist die praktische Folge dieser Akzessorietät.
Bei der Klageerhebung ist ein verfahrensrechtlicher Punkt zu beachten. Der Staatsrat hat entschieden, dass verschiedene Familien keine gemeinsame Klage erheben können, auch wenn ihre Einbürgerung durch denselben Präsidialbeschluss und mit derselben Begründung zurückgenommen wurde. Grund ist, dass Devisenbescheinigung und Eignungsbescheinigung für jeden Investor gesondert ausgestellt wurden (Staatsrat, 10. Kammer, Az. 2023/6208, Entsch. 2025/169, 14.01.2025). Für jede Familie ist daher eine eigene Klage vorzubereiten.
Was geschieht mit der Immobilie und dem übrigen Vermögen?
Der Verlust der Staatsbürgerschaft beendet das Eigentum an der Immobilie nicht automatisch. Die Person wird jedoch wieder als Ausländer behandelt und hält ihr Eigentum künftig in dieser Eigenschaft.
- Bei einer Aufhebung nach Art. 31 wird eine erforderliche Vermögensliquidation in der Aufhebungsentscheidung angeordnet. Die Person muss ihr Vermögen in der Türkei dann spätestens innerhalb eines Jahres veräußern. Andernfalls verkauft das Schatzamt das Vermögen und hinterlegt den Erlös im Namen der Person bei einer staatlichen Bank (Art. 33 Abs. 1). Erhebt die Person Klage, wird die Liquidation bis zum Abschluss des Verfahrens aufgeschoben (Art. 33 Abs. 2).
- Bei einer Rücknahme nach Art. 40 enthält das Gesetz keine besondere Liquidationsregel. Da die Person nun Ausländer ist, werden die Beschränkungen des Art. 35 des Grundbuchgesetzes für den Immobilienerwerb durch Ausländer wieder relevant. Dies ist besonders für Staatsangehörige von Ländern mit Erwerbsbeschränkungen gesondert zu prüfen.
- Wer in der Türkei bleiben möchte, benötigt eine gültige Aufenthaltserlaubnis (İkamet). Andernfalls drohen die Folgen eines unerlaubten Aufenthalts nach dem Ausländergesetz Nr. 6458.
Rechtsschutz: So wird gegen die Entscheidung geklagt
Gegen den Präsidialbeschluss über die Rücknahme der Staatsbürgerschaft wird innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung eine Anfechtungsklage unmittelbar beim Staatsrat als erster Instanz erhoben (Verwaltungsprozessgesetz Nr. 2577, Art. 7). Gegen das Urteil der Kammer ist binnen 30 Tagen die Revision zur Vollversammlung der Verwaltungsrechtskammern möglich. In der Klageschrift kann zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
Strategisch entscheidend ist, zusätzlich gesondert gegen die Aufhebung der Eignungsbescheinigung durch die Grundbuchbehörde zu klagen, nicht nur gegen die Einbürgerungsentscheidung. In einem Urteil aus dem Jahr 2026 hat der Staatsrat ausdrücklich berücksichtigt, dass gegen die Aufhebung der Eignungsbescheinigung keine Klage erhoben worden war:
Staatsrat, 10. Kammer, Az. 2024/405, Entsch. 2026/361, 05.02.2026 (nichtamtliche Übersetzung)„…es ist unstreitig, dass die Immobilien-Investitionsbescheinigung aufgehoben wurde, nachdem nachträglich festgestellt worden war, dass die der Investition zugrunde liegenden Devisenankaufsbescheinigungen wahrheitswidrig ausgestellt worden waren, und es ist ersichtlich, dass der Kläger gegen diese Maßnahme keine Klage erhoben hat.“
Dasselbe Urteil zieht der Rücknahme auch Grenzen. Die Rücknahmegründe müssen „mit konkreten, ausreichenden und ernsthaften Informationen“ belegt werden. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Einbürgerung. Tatsachen, die erst nach der Einbürgerung entstanden sind und keinen Bezug zum früheren Zeitraum haben, können eine Rücknahme nicht rechtfertigen. Daran richtet sich die Verteidigung aus: Nachweis der Richtigkeit des Wertgutachtens, Belegung der Zahlung durch Bankunterlagen und der Nachweis, dass Unregelmäßigkeiten Dritten und nicht dem Investor zuzurechnen sind.
1. Original der Eignungsbescheinigung und Ausstellungsdatum
2. Exakte Übereinstimmung der Devisenankaufsbescheinigungen mit den Kontobewegungen
3. Bestätigung, dass das Wertgutachten von einem SPK-lizenzierten Unternehmen erstellt wurde und den Vergleichswerten desselben Zeitraums entspricht
4. Übereinstimmung zwischen dem im Grundbuch erklärten und dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis
5. Prüfung von Nebenabreden mit Verkäufer, Makler oder Bauträger, etwa Rückerstattung, Rückkauf oder Mietgarantie
6. Kontrolle, dass der dreijährige Sperrvermerk ununterbrochen im Grundbuch eingetragen war
Nach der Zustellung laufen die Fristen schnell ab. Investoren, die über eine Immobilie in Antalya eingebürgert wurden, sollten ihre Akte deshalb schon vor einem behördlichen Schreiben anwaltlich prüfen lassen. Das erleichtert die Vorbereitung der Verteidigung im Ernstfall erheblich.


