Mit dem 12. Justizpaket steht die Anwaltspflicht bei Immobilienverkäufen zur Debatte. Nach der Erklärung von Justizminister Akın Gürlek vom März 2026 soll bei Immobilientransaktionen ab 30 Millionen TL sowohl der Käufer als auch der Verkäufer verpflichtend durch jeweils eigene Rechtsanwälte vertreten werden. Diese Regelung wird sich in Städten mit hoher Immobiliendynamik wie Antalya besonders unmittelbar auf Transaktionen ausländischer Investoren auswirken.
Was ist das 12. Justizpaket und wie wird es den Immobilienmarkt beeinflussen?
Das 12. Justizpaket ist ein Reformpaket, das umfassende Änderungen im türkischen Justizsystem vorsieht. Die für das Immobilienrecht bedeutendste Regelung des Pakets ist die Einführung einer Anwaltspflicht bei Immobilienverkäufen oberhalb eines bestimmten Wertes. Diese Regelung wäre die erste gesetzliche Vorschrift im türkischen Recht, die eine professionelle rechtliche Vertretung bei Grundbuchübertragungen verpflichtend macht.
Der Immobilienmarkt in Antalya gehört sowohl für einheimische als auch für ausländische Investoren zu den dynamischsten Regionen der Türkei. Insbesondere beim Wohnungsverkauf an Ausländer steht die Region seit Jahren landesweit an erster Stelle. Die durch das 12. Justizpaket eingeführte Anwaltspflicht wird daher einen erheblichen Teil der bei den Grundbuchämtern der Region abgewickelten Transaktionen unmittelbar betreffen.
Grundlegendes Ziel der Regelung
Das grundlegende Ziel der Einführung einer Anwaltspflicht bei Immobilienverkäufen ist die Erhöhung der Rechtssicherheit bei hochwertigen Immobiliengeschäften. Im derzeitigen System besteht bei Grundbuchübertragungen keine Pflicht der Parteien, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, was insbesondere Bürger mit unzureichenden Rechtskenntnissen benachteiligen kann. Mit dieser Regelung soll Streitigkeiten vorgebeugt werden, die in der Region Antalya häufig aus Scheingeschäften, Übertragungen mittels gefälschter Vollmachten und Vertragsfehlern entstehen.
Die Schwelle von 30 Millionen TL: Wen betrifft sie?
Nach der Erklärung von Justizminister Akın Gürlek soll die verpflichtende Anwaltsvertretung bei Immobilientransaktionen ab 30 Millionen TL gelten. Diese Schwelle umfasst sämtliche Verkäufe von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Grundstücken.
Auf dem Immobilienmarkt in Antalya liegen insbesondere Luxuswohnungen in meeresnahen Gebieten, großangelegte Gewerbeimmobilien und zu Investitionszwecken erworbene Grundstücke oberhalb dieser Schwelle. Auch die von ausländischen Investoren zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft getätigten Immobilieninvestitionen von mindestens 400.000 USD fallen in diesen Bereich.
In ersten Medienberichten wurde die Schwelle fälschlich mit 30.000 TL angegeben, während sie in der Meldung der Anadolu Ajansı vom 27. März 2026 auf 30 Millionen TL klargestellt wurde. In der Öffentlichkeit wird zudem diskutiert, die Schwelle angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage auf 10 Millionen TL zu senken. In Antalya tätige Immobilienanwälte betonen, dass sich der Schwellenwert im Gesetzgebungsverfahren noch ändern könnte.
Pflicht zu getrennten Anwälten für Käufer und Verkäufer
Eine der bemerkenswertesten Regelungen des 12. Justizpakets ist die Pflicht, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer durch jeweils eigene Rechtsanwälte vertreten werden müssen. Diese Regelung ist eine wichtige rechtliche Sicherung zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Derselbe Rechtsanwalt darf künftig nicht mehr beide Parteien zugleich vertreten.
Diese Regelung wird eine bedeutende Änderung bei Immobiliengeschäften in Antalya bewirken. In der derzeitigen Praxis erfolgt ein erheblicher Teil der Grundbuchübertragungen in der Region ohne Rechtsanwalt oder mit einem einzigen Rechtsanwalt, der beide Parteien vertritt. Mit der neuen Regelung wird jede Partei die Kosten für ihren eigenen Rechtsanwalt gesondert tragen.
Wie wird das Anwaltshonorar festgelegt?
Das Honorar für die verpflichtende anwaltliche Dienstleistung wird im Rahmen der Mindestgebührenordnung für Rechtsanwälte (AAÜT) festgelegt. In der Öffentlichkeit werden drei unterschiedliche Abrechnungsmodelle diskutiert:
| Abrechnungsmodell | Beschreibung | Geschätzte Honorarspanne | Auswirkung auf den Markt |
|---|---|---|---|
| Wertabhängige AAÜT-Gebühr | Berechnung anhand eines bestimmten Prozentsatzes des Verkaufspreises | 1-3 % des Verkaufspreises | Bei hochwertigen regionalen Immobilien kann das Honorar hoch ausfallen |
| Festgebühr | Feste Gebühr je nach Art des Geschäfts | 50.000 - 200.000 TL | Sorgt bei allen Transaktionen für vorhersehbare Kosten |
| Ähnlich der Mediationsgebührenordnung | Gestaffelte Gebühr nach Immobilienwert | Gestaffelt nach Wert | Ausgewogene Verteilung zwischen mittlerem und hohem Segment |
Vergleich mit internationalen Praxismodellen
Die Anwaltspflicht bei Immobilienverkäufen ist in vielen entwickelten Ländern seit langem etabliert. Die von der Türkei mit dem 12. Justizpaket geplante Regelung ist Teil der Bemühungen um eine Anpassung an internationale Standards.
| Land | Anwaltspflicht | Umfang |
|---|---|---|
| Deutschland | Ja (Notar + Anwalt) | Alle Immobilienverkäufe erfordern notarielle Beurkundung und in der Regel anwaltliche Beratung |
| Frankreich | Ja (Notar zwingend) | Alle Immobiliengeschäfte erfolgen vor einem Notar; ein Anwalt wird empfohlen |
| Italien | Ja (Notar zwingend) | Die Grundbuchübertragung erfolgt vor einem Notar; ein Anwalt ist in der Praxis üblich |
| Vereinigtes Königreich | Ja (Solicitor zwingend) | Beide Parteien müssen einen eigenen Solicitor (Anwalt) haben |
| USA | Je nach Bundesstaat unterschiedlich | In Bundesstaaten wie New York und Massachusetts zwingend, in anderen fakultativ |
| Türkei (aktuell) | Nein | Keine Pflicht zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts |
| Türkei (12. Justizpaket) | Ja (geplant) | Bei Transaktionen über 30 Millionen TL werden Käufer und Verkäufer durch getrennte Anwälte vertreten |
Wie ersichtlich, ist das britische Modell dem vom 12. Justizpaket vorgesehenen System am nächsten. Die Pflicht zur getrennten anwaltlichen Vertretung beider Parteien wird im Vereinigten Königreich seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert.
Praktische Auswirkungen dieser Regelung auf den Immobilienkauf in Antalya
Antalya verfügt über einen der dynamischsten Immobilienmärkte der Türkei. Die praktischen Auswirkungen dieser Regelung auf die Region lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Für ausländische Investoren: Wohnungsverkäufe an Ausländer in Antalya haben in der Regel einen hohen Wert. Die für die Staatsbürgerschaftsinvestition erforderlichen mindestens 400.000 USD liegen zum aktuellen Kurs über der Schwelle von 30 Millionen TL. Daher wird die überwiegende Mehrheit der Transaktionen ausländischer Investoren in der Region unter die verpflichtende Anwaltsvertretung fallen. Damit wird verhindert, dass ausländische Käufer Geschäfte abschließen, ohne die rechtlichen Abläufe vollständig zu verstehen.
Für einheimische Käufer: Insbesondere im Luxuswohnsegment und bei Gewerbeimmobilientransaktionen in der Region werden auch einheimische Käufer von dieser Pflicht betroffen sein. Transaktionen unter 30 Millionen TL bleiben jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs.
Für die Immobilienbranche: Die verpflichtende Anwaltsvertretung wird die Professionalisierung der Immobilienbranche in Antalya fördern und unlauterem Wettbewerb sowie Scheingeschäften vorbeugen. Auch die in der Region tätigen Immobilienmakler und Bauunternehmer werden sich an diese neue Regelung anpassen müssen.
Gesetzgebungsverfahren und Zeitplan
Das 12. Justizpaket wurde mit Stand April 2026 dem Präsidialamt vorgelegt. Justizminister Akın Gürlek erklärte, dass das Paket ab April 2026 auf die Tagesordnung des Justizausschusses der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) kommen und bis zum Sommer als Gesetz verabschiedet werden soll.
Das Gesetzgebungsverfahren umfasst folgende Phasen:
1. Vorlage beim Präsidialamt: Abgeschlossen (März 2026).
2. Justizausschuss der TBMM: Beratung im April-Mai 2026 erwartet.
3. Plenum der TBMM: Nach Zustimmung des Ausschusses zur Abstimmung im Plenum.
4. Zustimmung des Staatspräsidenten und Amtsblatt: Nach Annahme im Plenum Veröffentlichung im Amtsblatt und Inkrafttreten.
5. Datum des Inkrafttretens: Es wird erwartet, dass das Inkrafttreten 6 Monate bis 1 Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes festgelegt wird.
Personen, die in Antalya einen Immobilienkauf planen, wird empfohlen, dieses Verfahren aufmerksam zu verfolgen und insbesondere bei hochwertigen Transaktionen bereits jetzt rechtlichen Rat einzuholen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Immobilienanwalt bietet sowohl bei aktuellen Transaktionen als auch nach Inkrafttreten des Gesetzes rechtliche Sicherheit.
Was sollten Sie derzeit tun?
Auch wenn das 12. Justizpaket noch nicht Gesetz geworden ist, wird jedem, der in Antalya eine Immobilientransaktion plant, empfohlen, bereits jetzt bestimmte Schritte zu unternehmen. Auch ohne eine gesetzliche Pflicht im derzeitigen Rechtssystem verhindert professionelle rechtliche Unterstützung bei hochwertigen Immobiliengeschäften schwer wiedergutzumachende Schäden.
Angesichts der Probleme, mit denen insbesondere ausländische Käufer bei Grundbuchübertragungen in der Region Antalya konfrontiert sind – Sprachbarrieren, mangelnde Kenntnis der Vorschriften, Risiko gefälschter Dokumente –, ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt schon vor Einführung der Pflicht der richtige Ansatz. Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt schützt die Rechte seines Mandanten im Rahmen der rechtlichen Prüfung vor der Grundbucheintragung (Due Diligence), der Vertragsgestaltung und des Übertragungsverfahrens auf höchstem Niveau.
Für umfassende Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen unseren Leitfaden Anwaltliche Vertretung bei Immobilienverkäufen in Antalya.
Häufig gestellte Fragen zum 12. Justizpaket und zur Anwaltspflicht
Wann beginnt mit dem 12. Justizpaket die Anwaltspflicht bei Grundbuchgeschäften?
Das 12. Justizpaket wurde mit Stand April 2026 dem Präsidialamt vorgelegt; nach dem Verfahren im Justizausschuss und im Plenum der TBMM wird mit seiner Verabschiedung gerechnet. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich 6 Monate bis 1 Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes festgelegt. Das genaue Datum hängt vom Gesetzgebungsverfahren in der TBMM ab.
Bei welchen Immobiliengeschäften wird ein Anwalt verpflichtend?
Nach der Regelung soll bei Verkäufen von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Grundstücken ab 30 Millionen TL eine Anwaltspflicht eingeführt werden. Transaktionen unterhalb dieser Schwelle bleiben außerhalb des Anwendungsbereichs; allerdings wird weiterhin diskutiert, ob sich der Schwellenwert im Gesetzgebungsverfahren noch ändert.
Können Käufer und Verkäufer denselben Anwalt beauftragen?
Nein. Nach der vom 12. Justizpaket vorgesehenen Regelung müssen Käufer und Verkäufer durch getrennte Rechtsanwälte vertreten werden. Diese Pflicht dient der Vermeidung von Interessenkonflikten. Jede Partei trägt das Honorar ihres eigenen Rechtsanwalts gesondert.
Wie hoch wird das Anwaltshonorar sein?
Das Honorar für die verpflichtende anwaltliche Dienstleistung wird im Rahmen der Mindestgebührenordnung für Rechtsanwälte (AAÜT) festgelegt. Diskutiert wird ein wertabhängiges Modell, eine Festgebühr oder ein gestaffeltes Modell ähnlich der Mediationsgebührenordnung. Das endgültige Abrechnungsmodell wird im Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Wie werden ausländische Investoren in Antalya von dieser Regelung betroffen sein?
Immobilienkäufe ausländischer Investoren in Antalya haben in der Regel einen hohen Wert. Die für die Staatsbürgerschaftsinvestition erforderlichen mindestens 400.000 USD liegen zum aktuellen Kurs über der Schwelle von 30 Millionen TL. Die überwiegende Mehrheit der Transaktionen ausländischer Investoren wird daher unter die verpflichtende Anwaltsvertretung fallen.
Ist die Beauftragung eines Anwalts bereits jetzt, vor Inkrafttreten der Regelung, verpflichtend?
Im derzeitigen Rechtssystem besteht bei Grundbuchübertragungen keine Anwaltspflicht. Insbesondere bei hochwertigen Immobiliengeschäften wird jedoch dringend empfohlen, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um mögliche rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und schwer wiedergutzumachende Schäden zu vermeiden.
Werden bestehende Vorverträge zum Grundstückskauf von dieser Regelung betroffen sein?
Vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossene Vorverträge zum Grundstückskauf behalten grundsätzlich im Rahmen der bestehenden Vorschriften ihre Wirksamkeit. Ob die nach Inkrafttreten erfolgende Grundbuchübertragung unter die verpflichtende Anwaltsvertretung fällt, wird sich aus den Übergangsvorschriften des Gesetzes ergeben.


