Ausländische Unternehmer dürfen 100 % einer türkischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirket) besitzen, ohne dass ein lokaler Partner erforderlich ist. Nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 werden ausländische Investoren wie türkische Staatsangehörige behandelt. Für Technologieunternehmen bietet das türkische Recht zwei unterschiedliche Anreizregelungen: Technologieentwicklungszonen (Technoparks) nach Gesetz Nr. 4691, die Software- und F&E-Einkünfte bis Ende 2028 von der Körperschaftsteuer befreien, und Freizonen nach Gesetz Nr. 3218, die steuerliche und zollrechtliche Vorteile vor allem für exportorientierte Tätigkeiten bieten. Dieser Leitfaden erklärt, wie ein ausländischer Gründer eine Limited Şirket errichten kann — größtenteils aus der Ferne mittels apostillierter Vollmacht — und wie sich die Technopark- und Freizonenregelungen in der Praxis unterscheiden, mit Bezug auf Antalya, das sowohl einen universitätsbasierten Technopark als auch eine der ältesten Freizonen der Türkei beheimatet.
Dürfen Ausländer in der Türkei ein Unternehmen gründen?
Ja. Das türkische Gesellschaftsrecht stellt keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung an Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Limited Şirket. Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 (2003) legt den Grundsatz der Inländerbehandlung fest: Sofern kein spezifisches Gesetz etwas anderes vorsieht, haben ausländische Investoren dieselben Rechte und Pflichten wie inländische Investoren. Eine in der Türkei mit vollständig ausländischem Kapital gegründete Gesellschaft ist in jeder Hinsicht eine türkische juristische Person.
Im türkischen Recht ist die Limited Şirket definiert als Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet wird, deren Gesellschafterhaftung auf das gezeichnete Kapital beschränkt ist. Sie ist die von ausländischen Gründern kleiner und mittlerer Technologieunternehmen am häufigsten bevorzugte Gesellschaftsform, da sie mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden kann, nur einen Geschäftsführer (Müdür) erfordert und ein niedrigeres Mindestkapital als eine Aktiengesellschaft (Anonim Şirket) aufweist.
Mindestkapital: 50.000 TL (Präsidialbeschluss Nr. 7887, in Kraft seit 1. Januar 2024). Das Kapital muss bei der Gründung nicht eingezahlt werden; es muss innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Registrierung eingezahlt sein. Ein einziger Gründer — natürliche Person oder ausländisches Unternehmen — genügt, und dieser Gründer kann zugleich alleiniger Geschäftsführer sein.
Schritte zur Gründung einer Limited Şirket
Die Unternehmensgründung in der Türkei ist ein registergestützter Prozess, der beim Handelsregisteramt (Ticaret Sicili Müdürlüğü) abgeschlossen wird. Sobald die Dokumente vollständig sind, wird die Registrierung selbst in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen.
Schritt 1 — Steueridentifikationsnummer
Jeder ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer muss zunächst eine türkische Steueridentifikationsnummer (Vergi Kimlik Numarası) beantragen. Dies ist ein Identifikationsschritt, keine Steuerpflicht; sie wird vom Finanzamt — oder online über das Interaktive Finanzamt — auf Grundlage eines Reisepasses ausgestellt.
Schritt 2 — Gesellschaftsvertrag über MERSIS
Der Gesellschaftsvertrag (Ana Sözleşme) wird erstellt und elektronisch über MERSIS, das Zentrale Handelsregistersystem des Handelsministeriums, eingereicht. MERSIS weist der Gesellschaft ihre Registernummer zu und standardisiert den verpflichtenden Inhalt des Gesellschaftsvertrags: Firmenname, eingetragene Anschrift, Tätigkeitsbereich, Kapital, Anteile und Geschäftsführungsstruktur.
Schritt 3 — Unterschriften und ergänzende Dokumente
Unterschriftserklärungen der Geschäftsführer werden beim Handelsregisteramt ausgestellt. Ausländische Dokumente — Reisepässe sowie, falls der Gesellschafter ein ausländisches Unternehmen ist, dessen Registerauszüge und Beschlüsse — müssen mit notariell beglaubigten türkischen Übersetzungen und, bei im Ausland ausgestellten Dokumenten, mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 eingereicht werden.
Schritt 4 — Registrierung, Finanzamt und Sozialversicherung
Mit der Registrierung und Bekanntmachung im türkischen Handelsregisterblatt erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit. Das Finanzamt führt anschließend eine standardmäßige Adressprüfung durch, wonach die Gesellschaft für Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer registriert wird. Sollen Mitarbeiter beschäftigt werden, wird bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) eine Arbeitgeberakte eröffnet.
Kann der Prozess aus der Ferne abgeschlossen werden?
Weitgehend ja. Die türkische Praxis erlaubt es, das gesamte Gründungsverfahren durch einen unter Vollmacht (Vekâletname) handelnden Vertreter durchführen zu lassen. Eine im Ausland ausgestellte Vollmacht muss notariell beglaubigt, apostilliert und übersetzt werden; eine bei einem türkischen Konsulat ausgestellte Vollmacht erfordert keine Apostille. Mit einem solchen Dokument muss der Gründer für die Steuernummer, die MERSIS-Einreichung, die Registereintragung oder den Finanzamtstermin nicht in die Türkei reisen.
Die anerkannte praktische Ausnahme ist die Eröffnung eines Firmenbankkontos. Obwohl kein Gesetz die physische Anwesenheit des Gesellschafters vorschreibt, wenden türkische Banken bei ausländisch gehaltenen Gesellschaften strenge Kundenidentifizierungsrichtlinien (KYC) an, und in der Praxis verlangen die meisten Banken, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft mindestens einmal persönlich erscheint. Gründer, die eine vollständig ferngesteuerte Gründung planen, sollten den Banktermin daher als den einen Schritt behandeln, der einen kurzen Besuch erfordern könnte, oder eine Bank wählen, deren Compliance-Richtlinie eine Identifizierung über einen Bevollmächtigten oder Videokanäle akzeptiert.
Technologieentwicklungszonen (Technoparks) — Gesetz Nr. 4691
Eine Technologieentwicklungszone (Teknoloji Geliştirme Bölgesi, allgemein „Technopark" oder „Teknokent") ist ein nach Gesetz Nr. 4691 ausgewiesenes Gelände, auf dem akademische und gewerbliche Akteure F&E und Softwareentwicklung mit gesetzlicher steuerlicher Förderung betreiben. Die Anreize sind an Tätigkeiten geknüpft, die tatsächlich innerhalb der Zone ausgeübt werden; eine Gesellschaft muss von der Verwaltungsgesellschaft der Zone zugelassen werden und dort Räumlichkeiten anmieten.
Wichtigste Anreize
Einkünfte, die ausschließlich aus Softwareentwicklung, F&E und Designtätigkeiten in der Zone stammen, sind bis zum 31. Dezember 2028 von der Körperschaftsteuer befreit (Gesetz Nr. 4691, vorläufiger Artikel 2, verlängert durch Gesetz Nr. 7263). Dieselbe Vorschrift unterstützt die Gehälter von F&E-, Design- und unterstützendem Personal, das in der Zone tätig ist, durch eine Entlastung bei der Einkommensteuer-Quellensteuer, und die Hälfte des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge für dieses Personal wird vom Staat übernommen. Zusätzlich ist die Lieferung von in der Zone entwickelter Software nach dem vorläufigen Artikel 20 des Mehrwertsteuergesetzes für die Dauer der Körperschaftsteuerbefreiung von der Mehrwertsteuer befreit.
Gesetz Nr. 4691, vorläufiger Artikel 2„Die Einkünfte von Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen, die in der Zone tätig sind und ausschließlich aus Software-, Design- und F&E-Tätigkeiten in dieser Zone stammen, sind bis zum 31.12.2028 von der Einkommen- und Körperschaftsteuer befreit."
Zulassungsverfahren
Die Zulassung erfolgt nicht automatisch. Der Antragsteller reicht bei der Verwaltungsgesellschaft der Zone ein Projekt ein, das seine F&E- oder Softwaretätigkeit beschreibt, und eine Bewertungskommission prüft den technologischen Gehalt und die Innovationskraft des Projekts. Erst nach der Annahme unterzeichnet die Gesellschaft einen Mietvertrag und nimmt den Betrieb in der Zone auf — und erst ab diesem Zeitpunkt gelten die Befreiungen. In Antalya befindet sich der Technopark Antalya Teknokent auf dem Campus der Akdeniz-Universität; für Unternehmen in der Frühphase stehen Inkubationsbüros zur Verfügung, doch die Tätigkeit, die die befreiten Einkünfte erzeugt, muss innerhalb der Zone ausgeübt werden. Die Bewertungszeiträume variieren; in der Praxis sollten Gründer ein bis drei Monate von der Antragstellung bis zur Zulassung einplanen.
Freizonen — Gesetz Nr. 3218
Eine Freizone (Serbest Bölge) ist definiert als ein Gebiet innerhalb der politischen Grenzen der Türkei, das für Handels-, Steuer- und Zollzwecke als außerhalb des Zollgebiets gelegen behandelt wird. Die Regelung ist auf exportorientierte Produktion und Dienstleistungen ausgerichtet. Die Freizone Antalya, seit 1987 in Betrieb, ist eine der ersten Freizonen des Landes und beherbergt Fertigung — insbesondere Yachtbau — sowie Handels- und Softwaretätigkeiten.
Gesellschaften mit einer Betriebslizenz (Faaliyet Ruhsatı) profitieren von der Zollbefreiung für in die Zone eingebrachte Waren sowie von mehrwertsteuerfreien Einkäufen von Waren und Dienstleistungen aus der Türkei. Fertigungsunternehmen genießen eine Körperschaftsteuerbefreiung auf Einkünfte aus dem Verkauf der von ihnen in der Zone hergestellten Waren. Für Software ist die Regelung exportabhängig: Einkünfte aus qualifizierenden Softwaretätigkeiten und die Lohnförderung sind an den Verkauf der Leistung ins Ausland geknüpft — nach dem vorläufigen Artikel 3 des Gesetzes Nr. 3218 gilt die Befreiung von der Einkommensteuer-Quellensteuer auf Arbeitnehmerlöhne für Gesellschaften, die mindestens 85 % des FOB-Werts der in der Zone hergestellten Waren exportieren. Gewinne können frei ins Ausland transferiert werden.
Technopark oder Freizone? Ein Vergleich
Für ein Software- oder SaaS-Unternehmen ist die Technopark-Regelung im Allgemeinen die passendere Wahl, da ihre Befreiungen an F&E- und Softwareentwicklungseinkünfte geknüpft sind, unabhängig davon, wo sich der Kunde befindet. Die Freizonenregelung belohnt physische, exportorientierte Tätigkeiten. Die beiden Regelungen können für dieselben Einkünfte nicht kombiniert werden: Die Anreize sind an Tätigkeiten geknüpft, die physisch innerhalb der jeweiligen Zone ausgeübt werden, und eine Gesellschaft betreibt ihre Tätigkeit von einem eingetragenen Standort aus.
| Kriterium | Technopark (Gesetz Nr. 4691) | Freizone (Gesetz Nr. 3218) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Gesetz Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen | Freizonengesetz Nr. 3218 |
| Typisches Profil | Software-, SaaS-, F&E-, Designunternehmen | Hersteller, Händler, exportorientierte Dienstleister |
| Körperschaftsteuer | Befreiung auf Software-/F&E-/Designeinkünfte in der Zone bis 31.12.2028 | Befreiung auf Einkünfte aus in der Zone hergestellten Waren |
| Arbeitnehmerlöhne | Entlastung bei der Einkommensteuer-Quellensteuer für F&E-/Design-/Unterstützungspersonal; 50 % Zuschuss zum Arbeitgeber-SGK-Beitrag | Quellensteuerbefreiung, wenn ≥85 % des FOB-Produktionswerts exportiert werden |
| Mehrwertsteuer | Befreiung auf Lieferungen von in der Zone entwickelter Software (Mehrwertsteuergesetz, vorl. Art. 20) | Zone gilt als außerhalb des Zollgebiets; mehrwertsteuerfreie Beschaffung |
| Zulassungsvoraussetzung | Projektbewertung und Zulassung durch die Verwaltungsgesellschaft; Miete in der Zone | Betriebslizenz des Handelsministeriums; Miete in der Zone |
| Inlandsverkäufe | Zulässig (Befreiung deckt die qualifizierenden Tätigkeitseinkünfte) | Möglich, jedoch zoll-/steuerlich als Einfuhr in die Türkei behandelt |
| Beispiel in Antalya | Antalya Teknokent (Universitätscampus) | Freizone Antalya (gegr. 1987) |
Praktische Aspekte: Anschrift, Bankkonto, Personal
Eingetragene Anschrift und virtuelle Büros
Für die gewöhnliche Gründung wird ein Vertrag für ein virtuelles Büro von den Handelsregistern als eingetragene Anschrift der Gesellschaft akzeptiert, und das Finanzamt prüft dies im Rahmen seiner Standardkontrolle. Eine virtuelle Adresse allein qualifiziert eine Gesellschaft jedoch nicht für Technopark- oder Freizonenanreize — diese Regelungen erfordern eine zugelassene, physische Präsenz in der Zone. Eine übliche Vorgehensweise besteht darin, zunächst an einer flexiblen Adresse zu gründen und den eingetragenen Sitz nach der Zulassung in die Zone zu verlegen.
Firmenbankkonto
Die Kontoeröffnung ist der compliance-intensivste Schritt für ausländisch gehaltene Gesellschaften. Banken verlangen die Registerdokumente, das Steuerschild, die Unterschriftszirkular sowie detaillierte Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten. Die Anforderungen unterscheiden sich von Bank zu Bank; in der Praxis ist das persönliche Erscheinen eines Geschäftsführers die Norm, und die Bearbeitung kann wenige Tage bis mehrere Wochen dauern.
Mitarbeiter und Arbeitserlaubnisse
Die Beschäftigung in der Türkei erfordert ein schriftliches Arbeitsverhältnis, eine SGK-Anmeldung vor Arbeitsbeginn des Mitarbeiters sowie die Einhaltung des Arbeitsgesetzes Nr. 4857. Ein ausländischer Gesellschafter, der aktiv als Geschäftsführer in der Türkei arbeiten wird, benötigt eine Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz über internationale Arbeitskräfte Nr. 6735; ein im Ausland ansässiger ausländischer Geschäftsführer, der nicht in der Türkei arbeitet, benötigt keine. Bei der Bewertung von Arbeitserlaubnissen gehört die Beschäftigung türkischer Staatsangehöriger zu den Standardkriterien — als Faustregel werden fünf türkische Mitarbeiter pro ausländischem Arbeitnehmer angestrebt, neben Schwellenwerten für eingezahltes Kapital —, wobei die Kriterien für qualifiziertes Technologiepersonal und Unternehmen in Anreizzonen flexibel angewendet werden. Die Beschäftigung von F&E-Personal ist zudem das, was die oben beschriebenen lohnbezogenen Technopark-Förderungen aktiviert.
Zeitrahmen und Kostenübersicht
Die nachfolgenden Zeitangaben spiegeln die übliche Praxis wider, sobald die Dokumente vollständig sind; sie sind indikativ und nicht vertraglich bindend, und einzelne Fälle variieren je nach Dokumentenlegalisierung, Bank-Compliance und Bewertungskalender der Zone.
| Phase | Typische Dauer | Wichtigste Kostenpositionen |
|---|---|---|
| Vollmacht, Apostille, Übersetzungen | 3–10 Werktage (im Ausland) | Notar- und Apostillegebühren, beglaubigte Übersetzung |
| Steuernummer und MERSIS-Einreichung | 1–3 Werktage | — |
| Handelsregistereintragung | 2–5 Werktage | Register- und Kammergebühren, notarielle Beglaubigungen |
| Einrichtung beim Finanzamt und Adressprüfung | 3–7 Werktage | Beauftragung eines Steuerberaters |
| Firmenbankkonto | 1–3 Wochen | Variiert je nach Bank |
| Technopark-Projektbewertung | 1–3 Monate | Antragsgebühr, Miete in der Zone nach Zulassung |
| Freizonen-Betriebslizenz | 1–2 Monate | Lizenzantragsgebühr, Miete in der Zone |
Häufig gestellte Fragen zur Unternehmensgründung und zu Technologieanreizen in der Türkei
Dürfen Ausländer 100 % einer türkischen Limited Şirket besitzen?
Ja. Nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 dürfen ausländische natürliche und juristische Personen das gesamte Gesellschaftskapital eines türkischen Unternehmens halten. Es ist kein türkischer Partner, Sponsor oder lokaler Gesellschafter erforderlich, und der alleinige Gesellschafter kann zugleich alleiniger Geschäftsführer sein.
Kann ich den gesamten Gründungsprozess aus der Ferne abschließen?
Fast vollständig. Mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht kann ein Vertreter die Steuernummer beantragen, den Gesellschaftsvertrag über MERSIS einreichen, die Handelsregistereintragung abschließen und den Finanzamtstermin abwickeln, ohne dass der Gründer reisen muss. Die praktische Ausnahme ist das Firmenbankkonto: Die meisten türkischen Banken verlangen, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft mindestens einmal persönlich zur Identitätsprüfung erscheint.
Wie lange dauert die Unternehmensgründung in der Türkei?
Sobald die Dokumente vollständig sind, dauert die Registrierung selbst in der Regel etwa eine Woche. Die vollständige betriebliche Einrichtung — einschließlich Dokumentenlegalisierung im Ausland, Prüfung durch das Finanzamt und Eröffnung des Bankkontos — dauert üblicherweise zwei bis fünf Wochen. Die Zulassung zum Technopark oder eine Freizonen-Betriebslizenz fügt einen gesonderten Bewertungszeitraum von etwa ein bis drei Monaten hinzu.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Limited Şirket?
50.000 TL, gemäß dem seit 1. Januar 2024 geltenden Präsidialbeschluss Nr. 7887. Das Kapital muss bei der Gründung nicht hinterlegt werden; es muss innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Registrierung eingezahlt werden.
Benötige ich einen türkischen Partner oder einen lokalen Geschäftsführer?
Nein. Weder ein türkischer Gesellschafter noch ein Geschäftsführer türkischer Staatsangehörigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein ausländischer Geschäftsführer, der tatsächlich in der Türkei arbeiten wird, benötigt eine Arbeitserlaubnis nach Gesetz Nr. 6735, während ein ausländischer Geschäftsführer, der die Gesellschaft vom Ausland aus leitet, keine benötigt.
Kann meine Gesellschaft sowohl von Technopark- als auch von Freizonenanreizen profitieren?
Nicht für dieselben Einkünfte. Beide Regelungen knüpfen ihre Befreiungen an Tätigkeiten, die physisch innerhalb der jeweiligen Zone ausgeübt werden, sodass eine Gesellschaft an ihrem eingetragenen Tätigkeitsort unter einer Regelung operiert. Für ein Software- oder SaaS-Unternehmen ist die Technopark-Regelung nach Gesetz Nr. 4691 in der Regel der geeignetere Weg; die Freizonenregelung nach Gesetz Nr. 3218 begünstigt Fertigung und exportorientierte Tätigkeiten.
Genügt ein virtuelles Büro als eingetragene Anschrift der Gesellschaft?
Für die gewöhnliche Gründung ja — Handelsregister akzeptieren Verträge für virtuelle Büros, vorbehaltlich der Standardadressprüfung durch das Finanzamt. Technopark- und Freizonenanreize erfordern jedoch eine zugelassene physische Präsenz in der Zone, sodass Gesellschaften, die diese Vorteile anstreben, ihre eingetragene Tätigkeit nach der Zulassung in die Zone verlegen.
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